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Aktuelle Pflegesätze

Die im folgenden genannten Preise gelten für unsere Einrichtung
für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010

Damit Sie ein realistisches Bild der auf Sie zukommenden finanziellen Belastungen bekommen, haben wir den durchschnittlichen Eigenleistungs-Bedarf (also den Kostenanteil, den Sie nach Abzug aller Zuschüsse selber tragen müssen) auf der Grundlage eines 30,5 Tage Monates berechnet. Diese Musterberechnung finden Sie im Anschluss an diese Preisliste.

Sollten die persönlichen Einkünfte und Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen , können noch öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden.

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminabsprache gerne zur Verfügung und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung bei Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich bei der folgend genannten Behörde beraten zu lassen:



Amt für Soziale Dienste
- Heimhilfe -
Contrescarpe 73
28195 Bremen
Tel.: 0421-361-0


Pflegestufe 0
Pflegebedingter Aufwand
(nicht pflegebedürftig im Sinne
des Pflegeversicherungsgesetzes)

20,19 € / Tag

Pflegestufe 1
Pflegebedingter Aufwand
(erheblich pflegebedürftig)

33,35 € / Tag

Pflegestufe 2
Pflegebedingter Aufwand
(schwer pflegebedürftig)

53,09 € / Tag

Pflegestufe 3
Pflegebedingter Aufwand
(schwerst pflegebedürftig)
Härtefall-Zuschlag

66,25 € / Tag


9,20 € / Tag

 

Unterkunft
für alle Pflegestufen gleich hoch
Verpflegung
f
ür alle Pflegestufen gleich hoch

12,50 € / Tag

8,34 € / Tag

Investitionskosten
für alle Pflegestufen gleich hoch

10,81 € / Tag

Förderung Investitionskosten bei Kurzzeitpflege
Bei Kurzzeitaufenthalten fördert das Land Bremen die Investitions-Kosten für maximal 28 Tage / Jahr
(Pflegestufe I - III)

10,81 € / Tag




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